Man hat es nie für möglich gehalten. Der Glaube an die eigene Unverletzlichkeit ist erschüttert. Man ist selbst Verletzte oder Verletzter, Geschädigte oder Geschädigter – man ist selbst zum Opfer einer Straftat geworden. Es ist erst mal ein unfassbares und niederdrückendes Erlebnis.

 

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich es verschweigen oder gibt es jemand, der mir helfen kann?

 

Lassen Sie die Tat, das Erlebte nicht auf sich beruhen. Wehren Sie sich – im eigenen Interesse und im Interesse jener, die noch Opfer werden können oder es vielleicht gerade dadurch nicht werden, dass die an Ihnen begangene Straftat sichtbar gemacht und sanktioniert wird.

 

Haben Sie keine Angst oder Hemmungen, über die von Ihnen erlebte Straftat mit anderen zu sprechen und sich diesen anzuvertrauen. Es gibt Hilfen.

 

Es gibt inzwischen hervorragende Opferschutzstellen und Rechtsanwälte, die sich Ihrer annehmen. Sie haben die Vorteile eines insoweit immer mehr funktionierenden Netzwerks. Auch der Gesetzgeber schützt Sie. Mit seinen, in den letzten Jahren in Kraft getretenen Opferschutzgesetzen versucht er, die psychischen Belastungen eines Gerichtsverfahren zu minimieren.

 

Haben Sie Vertrauen. Als Ihr sogenannter Opferanwalt bin ich bei jeder Vernehmung - ob nun bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht - für Sie präsent. Auf die Gerichtsverfahren kann ich zu Ihrem Schutz rechtlich Einfluss nehmen. Ich werde meine ganze Erfahrung und mein ganzes Wissen für Sie einsetzen.  

 

 

Ich hebe meine Tätigkeit als Nebenklagevertreter bzw. als sogenannter Opferanwalt besonders hervor. Insoweit Hilfe zu leisten, ist mein eigentliches und ideelles Anliegen!

 

Dazu möchte ich Sie schon vorweg mit wesentlichen Vorschriften vertraut machen. Lesen Sie sie in Ruhe durch. Fragen Sie mich bei Unklarheiten.

 

Die/der Verletzte, Geschädigte, die oder das Opfer haben das Recht zur Nebenklage. D. h., Sie haben die gesetzliche Möglichkeit, sich am Strafverfahren gegen den Beschuldigten bzw. Angeklagten aktiv zu beteiligen. Sie können als Prozessbeteiligte/er Ihren Opferschutzrechten Nachdruck verleihen – am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts als sogenannter Opferanwalt.

 

 

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© Rechtsanwalt Dr. iur. Hansjörg Straßer