Der Gesetzgeber selbst bietet ihn im Interesse des Opferschutzes an. Vereinfacht gesagt: Die Regelungen des Opferschutzes sind inzwischen zahlreich und in den Gesetzen weit gestreut. Um sie effektiv nutzen zu können, bedarf es juristischen Beistands. Mit der gesetzgeberischen Aufwertung der Nebenklage, erscheint die juristische Fachberatung zwingend notwendig.

 

Der Nebenklagevertreter hat die Aufgabe, das Opfer vor grundlosen Vorwürfen zu schützen und es ihm zu ermöglichen, die Tat und Verletzungen sichtbar zu machen. Er hat den Wahrheitsfindungsprozess zu fördern, das Strafverfahren vor allem in verfahrensrechtlicher Hinsicht zum Schutz des Opfers zu kontrollieren und Schadenswiedergutmachung zu realisieren.

 

Besondere strafrechtliche und zivilrechtliche Kenntnisse zeichnen den spezialisierten Nebenklagevertreter bzw. den sogenannten Opferanwalt aus.

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© Rechtsanwalt Dr. iur. Hansjörg Straßer