Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Nebenklagevertretung bzw. der Opferschutz.

 

Ich stehe für folgende Rechtsgebiete zur Verfügung:

 

a)  Zivilrecht:

Allgemeines und besonderes Vertragsrecht, Schadensersatzrecht (im Rahmen des Opferschutzes, siehe unten), Abwehr von Persönlichkeits- und Eigentumsverletzungen. Recht der Mobilien und Immobilien, Familienrecht (Gewaltschutzmaßnahmen; kein Scheidungsrecht), Erbrecht.

Kostenersparnis und außergerichtliche Einigung stehen im Vordergrund. Mittel der Mediation können eingesetzt werden. Der neueste Kenntnisstand ergibt sich aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter für Zivilrecht an einer Hochschule.

 

b)  Strafrecht:

- In der Regel keine Strafverteidigung

- Vorzugsweise Nebenklage- und Opfervertretungen!

Besondere Erfahrung und Kenntnis ergeben sich aus der ehemals staatsanwaltlichen und richterlichen Tätigkeit. Der Kenntnisstand wurde in den letzten Jahren durch private Studien aktualisiert („Methodik der Wahrheitsfindung und Fehlerquellen in sexuellen Missbrauchsfällen – Besonderheiten im Wiederaufnahmeverfahren. Ein neuer Leitfaden“). Gesetzesänderungen, wie z.B. das 3. Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes vom 25. Juni 2009, das 2. Opferrechtsreformgesetz vom 29. Juli 2009, das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26. Juni 2013 wurden zur Kenntnis genommen, das dritte Opferrechtsreformgesetz vom 21.12 2015 und das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 10.11.2016.

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© Rechtsanwalt Dr. iur. Hansjörg Straßer